Beleihungswertgutachten
Beleihungswertgutachten nach § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) dienen u.a. der Absicherung von Finanzierungsgeschäften und der Vermeidung von Ausfallrisiken.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) stellt an Markt- und Beleihungswertgutachten strenge Qualitätsansprüche. Diesen Anforderungen wird insbesondere ein von der HypZert zertifizierter Immobiliengutachter gerecht.
Seit mehr als 10 Jahren erstelle ich Beleihungswertgutachten für Banken und Sparkassen, wobei der Einsatz branchenspezifischer Software (z.B. LORA) geübte Praxis ist. Die Gutachten entsprechen den besonderen gesetzlichen Anforderungen, wobei selbstverständlich auch spezifische Aufträge, wie z.B. die Überprüfung von Bautenständen und Baukostenkalkulationen termingerecht erledigt werden.