Kurzgutachten / Marktwertermittlungen

Nicht immer ist ein umfangreiches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich bzw. gewünscht. So kann z.B. zum Zwecke des Kaufs bzw. Verkaufs oder der Vermögensübersicht auch ein Kurzgutachten ausreichend sein.

Die wesentlichen Unterschiede zu einem gerichtsfesten Gutachten bestehen darin, dass die Beschreibungen in Kurzform erfolgen und die einzelnen Wertermittlungsansätze nicht ausführlich erläutert werden. Die Wertermittlung erfolgt i.d.R. ausschließlich auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Darüber hinaus werden keine weiteren Erkundigungen und Informationen eingeholt.

Hinsichtlich der eigentlichen Wertermittlung bestehen keine Unterschiede zu einem Verkehrswertgutachten.

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Verkehrswertgutachten

Wertgutachten nach § 194
BauGB

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Steuerliche Wertermittlung

Wertgutachten für
steuerliche Zwecke

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Beleihungswertgutachten

Wertgutachten nach § 16
PfandBG und BelWertV