Kurzgutachten / Marktwertermittlungen
Nicht immer ist ein umfangreiches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich bzw. gewünscht. So kann z.B. zum Zwecke des Kaufs bzw. Verkaufs oder der Vermögensübersicht auch ein Kurzgutachten ausreichend sein.
Die wesentlichen Unterschiede zu einem gerichtsfesten Gutachten bestehen darin, dass die Beschreibungen in Kurzform erfolgen und die einzelnen Wertermittlungsansätze nicht ausführlich erläutert werden. Die Wertermittlung erfolgt i.d.R. ausschließlich auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Darüber hinaus werden keine weiteren Erkundigungen und Informationen eingeholt.
Hinsichtlich der eigentlichen Wertermittlung bestehen keine Unterschiede zu einem Verkehrswertgutachten.