Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geben Ihnen die Sicherheit über den Marktwert und schaffen Klarheit vor Gericht oder bei Streitigkeiten. Zudem helfen sie z.B. bei steuerrechtlichen, erbschaftsrechtlichen oder eherechtlichen Fragen.

Verkehrswertgutachten für unbebaute Grundstücke

  • Baureifes Land
  • Werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland, Rohbauland)

Verkehrswertgutachten für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

  • Ein-/Zweifamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Geschäfts- und Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien (z.B. Hotels, Freizeitimmobilien, Kindergärten, Altenheime)
  • Wohnungs- und Teileigentum (z.B. Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechte

Verkehrswertgutachten für Rechte und Belastungen an Grundstücken

  • Wohnungsrechte und Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte)
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Steuerliche Wertermittlung

Wertgutachten für
steuerliche Zwecke

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Kurzgutachten

Wertermittlungen in
Kurzform

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Beleihungswertgutachten

Wertgutachten nach § 16
PfandBG und BelWertV