Gutachten für steuerliche Zwecke
Im Bewertungsgesetz (BewG) ist die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten geregelt. Zur Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ermittelt das Finanzamt im Rahmen einer typisierenden Wertermittlung auf Grundlage des BewG den Grundbesitzwert, der nicht unerheblich vom tatsächlichen Marktwert abweichen kann. Dies führt zwangsläufig zu entsprechenden finanziellen Nachteilen für den Steuerpflichtigen. Um dies zu vermeiden, kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt durch Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nachweisen, dass der gemeine Wert (Verkehrswert) am Bewertungsstichtag niedriger ist, als der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert. Vor Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens sollten aber vorab die Wertansätze des Finanzamtes überprüft werden.
Für steuerliche Zwecke können aber auch qualifizierte Gutachten zur Aufteilung eines Kaufpreises in einen Bodenwert und Gebäudewert bzw. zur Ermittlung einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes und den damit ggf. einhergehenden höheren Abschreibungssätzen erstattet werden.